Fischereidokumente für Schleswig-Holstein online erwerben:
Das Angebot ist technisch in den sog. Gouvernement Gateway des Landes Schleswig-Holstein eingebunden und im Serviceportal des Landes https://service.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/) unter dem Stichwort "Fischereidokumente" im Internet erreichbar. Betreiber des Verfahrens ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Hier stehen den Nutzern in der Abteilung Fischerei auch Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Probleme zur Verfügung. Die Fischereiabgabe oder der Urlauberfischereischein können über die neue Internetlösung zunächst per Kreditkarte bezahlt werden, der Ausdruck der Dokumente ist nach erfolgreichem Bezahlvorgang sofort möglich. Eine Bezahlmöglichkeit mittels Lastschrift wird im Verfahren in Kürze noch ergänzt. Die Fischereiabgabe kann ohne gesonderte Anmeldung im Serviceportal entrichtet werden; für den Kauf eines Urlauberfischereischeins ist eine vorherige Registrierung erforderlich, um den missbräuchlichen Erwerb dieser Ausnahmemöglichkeit zu verhindern. Bis auf weiteres werden sowohl die herkömmlichen Fischereiabgabe-Klebemarken als auch Urlauberfischereischeine bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder den Außenstellen der Fischereiaufsicht an der Küste und damit bei rund 140 behördlichen Ausgabestellen verfügbar sein. Langfristig ist es jedoch geplant, die Papierverfahren durch die moderne Online-Lösung zu ersetzen. Das wird jedoch frühestens in 5 – 7 Jahren der Fall sein.
Das Angebot ist technisch in den sog. Gouvernement Gateway des Landes Schleswig-Holstein eingebunden und im Serviceportal des Landes https://service.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/) unter dem Stichwort "Fischereidokumente" im Internet erreichbar. Betreiber des Verfahrens ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Hier stehen den Nutzern in der Abteilung Fischerei auch Ansprechpartner für eventuelle Fragen und Probleme zur Verfügung. Die Fischereiabgabe oder der Urlauberfischereischein können über die neue Internetlösung zunächst per Kreditkarte bezahlt werden, der Ausdruck der Dokumente ist nach erfolgreichem Bezahlvorgang sofort möglich. Eine Bezahlmöglichkeit mittels Lastschrift wird im Verfahren in Kürze noch ergänzt. Die Fischereiabgabe kann ohne gesonderte Anmeldung im Serviceportal entrichtet werden; für den Kauf eines Urlauberfischereischeins ist eine vorherige Registrierung erforderlich, um den missbräuchlichen Erwerb dieser Ausnahmemöglichkeit zu verhindern. Bis auf weiteres werden sowohl die herkömmlichen Fischereiabgabe-Klebemarken als auch Urlauberfischereischeine bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder den Außenstellen der Fischereiaufsicht an der Küste und damit bei rund 140 behördlichen Ausgabestellen verfügbar sein. Langfristig ist es jedoch geplant, die Papierverfahren durch die moderne Online-Lösung zu ersetzen. Das wird jedoch frühestens in 5 – 7 Jahren der Fall sein.